AGB
für Beratung, Schulung, Training und Umsetzung von Lean Management Themen sowie Interimmandate und damit in Zusammenhang stehenden Leistungen von LIM.Consult.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Für die Beratungsleistungen der LIM.Consult gelten diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht durch Ergänzungen oder Änderungen schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Eine stillschweigende Änderung schriftlicher Vereinbarungen ist ausgeschlossen.
§ 2 Unsere Leistungen
2.1 Wir beraten unabhängig und weisungsfrei unseren Kunden als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet, noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, und zwar auch dann, wenn wir die Maßnahmen des Kunden begleiten.
2.2 Unsere Tätigkeit für den Kunden richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Wir werden den Kunden jedoch darauf aufmerksam machen, wenn sich die Notwendigkeit von zusätzlichen oder ergänzenden Tätigkeiten ergeben sollte. In einem solchen Fall der Auftragserweiterung fordert dann der Kunde zusätzliche oder ergänzende Tätigkeiten an oder nimmt diese entgegen.
2.3 Die Leistungsfrist beginnt ab dem vereinbarten Durchführungstermin, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, eventuell notwendiger Ortsbegehungen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspfl ichten des Auftraggebers voraus. Leistungstermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche schriftliche Erklärung von LIM.Consult erfolgt ist. Die Dauer, einer vom Auftraggeber im Falle der Leistungsverzögerung, nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzenden Nachfrist, wird auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei LIM.Consult beginnt.
2.4 Soweit die für die Beratungsleistung vorgesehenen Mitarbeiter oder Partner von LIM.Consult ausfallen, ist LIM.Consult berechtigt, zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung die Mitarbeiter oder Partner, gegen entsprechend qualifizierte Ersatzpersonen auszuwechseln. LIM.Consult ist wahlweise berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen, um die Dauer der Verhinderung angemessen hinauszuschieben. Der erste Abschnitt gilt entsprechend bei Eintritt von höherer Gewalt oder von anderen bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Ereignissen, die LIM.Consult die vereinbarten Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind Streik und ähnliche Umstände, die LIM.Consult mittelbar oder unmittelbar betreffen, sofern er diese nicht beseitigen kann. Soweit durch Hindernisse der im ersten oder zweiten Abschnitt bezeichneten Art LIM.Consult die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf unabsehbare Dauer unmöglich wird, wird er von seinen Vertragspflichten frei. Soweit Verzögerungen durch Hindernisse im Sinne von Abschnitt 1 oder 2 für den Auftraggeber unzumutbar werden, kann der Auftraggeber LIM.Consult eine angemessene Frist zur Fortsetzung der vertragsgemäßen Tätigkeiten setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Vertrag kündigen. Der Vergütungsanspruch von LIM.Consult für bereits geleistete Leistungen bleibt hiervon unberührt.
Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von LIM.Consult zu vertreten sind, bestimmt sich seine Haftung nach den Regelungen in § 6.
2.5 Wir führen keine rechts- oder steuerberatenden Tätigkeiten als Vertragsinhalt aus.
2.6 Die Weitergabe unserer Ausarbeitung für den Kunden an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung und erfolgt ausschließlich im Interesse unseres Kunden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Die vom Kunden uns mitgeteilten Informationen bzw. das zur Verfügung gestellte Material liegt unserer Tätigkeit zugrunde, wobei wir davon ausgehen, dass dies für die vereinbarte Beratung vollständig und richtig ist. Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit dieses Materials zu überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn wir Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vornehmen, die auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen
basieren.
3.2 Der Kunde bestimmt einen Projektleiter / Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, für alle im Zusammenhang mit unserer Beratung anfallenden Tätigkeiten rechtswirksame Erklärungen abzugeben und/ oder von uns entgegenzunehmen.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erfüllung unseres Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz sichergestellt sind, damit ein möglichst ungestörtes und zügiges Arbeiten an dem Beratungsauftrag ermöglicht wird. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Mitarbeitenden und Räumlichkeiten sowie der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationseinrichtungen, die für die Tätigkeit erforderlich sind.
3.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nach, so sind wir nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle können wir entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten tatsächlichen Leistungen in Rechnung stellen oder stattdessen die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Beendigung ersparten Aufwendungen.
3.5 Vereinbarte Beratungstermine können bis 21 Tage vor Realisierung kostenfrei verschoben werden. Kurzfristigere Verschiebungen werden mit 50 % des Honorarsatzes abgerechnet. Im Falle einer Verschiebung durch den Kunden wird LIM.Consult bemüht sein, Reisekosten und Spesen zu vermeiden, bzw. bereits getätigte Buchungen kostenfrei zu stornieren.
Wo dies nicht oder nur teilweise möglich ist, werden wir unvermeidbare Kosten, bzw. auch Stornokosten abrechnen..
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei unserem Kunden fällig. Bei Pauschalpreisprojekten erlauben wir uns, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe anzufordern.
4.2 Zahlt der Kunde nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht innerhalb der gesetzten Frist, können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen.
4.3 Sämtliche Preise sind Nettobeträge und gelten zuzüglich anfallender Kosten, insbesondere Porto, Verpackung, Versicherung, Reisekosten und -spesen und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallenden lokalen Steuern.
4.4 Bei Zahlungsverzug nach erfolgter Zahlungserinnerung sind wir ohne vorherige Ankündigung berechtigt, unsere Tätigkeiten einzustellen. Ein dadurch entstandener oder gegebenenfalls entstehender Schaden ist von uns nicht zu ersetzen. Dies gilt auch bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Wir behalten uns vor, weitere Verzugskosten geltend zu machen.
4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder solchen Forderungen aufrechnen, die zu Forderungen von LIM.Consult im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Er darf gegen LIM.Consult gerichtete Ansprüche nicht abtreten;
LIM.Consult kann in jedem Fall durch Leistung an den Kunden erfüllen (§ 354 a HGB). Ein Zurückbehaltungsrecht kann sich nur auf Ansprüche aus diesem Vertrag stützen. Diese Einschränkung gilt aber nicht, wenn die der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Rücktritt des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Berater zurückzutreten.
5.2 Bei einer schriftlichen, nicht später als 28 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 25 % des vereinbarten Beraterhonorars für die jeweilige Projektwoche.
5.3 Bei einer schriftlichen, nicht später als 14 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 50 % des vereinbarten Beraterhonorars für die jeweilige Projektwoche.
5.4 Bei einer schriftlichen, nicht später als 7 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 100 % des vereinbarten Beraterhonorars für die jeweilige Projektwoche.
5.5 Den Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren oder geringeren Schaden geltend zu machen.
§ 6 Haftung
6.1 Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von uns empfohlener Maßnahmen beim Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn wir die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Maßnahmen begleiten.
6.2 Wir haften gegenüber unseren Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vertragliche Haftungsansprüche uns gegenüber verjähren zwölf Monate nach abgeschlossener Leistungserbringung.
6.3 Sofern wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit E-Learning-Angebote erbringen, erhält jeder Teilnehmer auf Kundenseite einen persönlichen Zugang. Die Nutzung des E-Learning-Angebots (Software, Lerninhalt usw.) ist auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
§ 7 Vertraulichkeit
7.1 Alle Unterlagen, die wir im Rahmen unserer vorgenannten Tätigkeit an den Kunden weitergeben, dienen ausschließlich der Projektzielerreichung und können in diesem Rahmen hausintern vom Kunden genutzt und vervielfältigt werden.
7.2 Wir verpfl ichten uns, auch nach Beendigung unserer Tätigkeit über alle Informationen, die uns im Zusammenhang mit unserer Beratungstätigkeit bekanntgegeben worden sind, Stillschweigen zu bewahren. Wir haben jedoch das Recht, unsere Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, dass uns der Kunde dies schriftlich vor Beginn unserer Tätigkeit untersagt hat.
7.3 Wir sind befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung unserer Tätigkeit uns anvertraute personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte ist uns untersagt.
7.4 Wir werden alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich behandeln.
§ 8 Geistiges Eigentum
8.1 Der Kunde darf die im Rahmen unserer Dienstleistung von uns erstellten Berichte, Aufstellungen und Arbeitsmaterialien nur für die vereinbarten Konsultationen im Rahmen des Vertrages verwenden. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 9 Datenschutz
9.1 Wir verpfl ichten uns, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzvorgaben, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten. Sofern wir in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommen, werden wir diese im Sinne von § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
§ 10 Abwerbeverbot
10.1 Der Kunde und wir sind verpflichtet, während unserer Tätigkeit und 24 Monate danach gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
§ 11 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LIM.Consult und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat, der Sitz von LIM.Consult oder nach Wahl von LIM.Consult ein anderer gesetzlich zulässiger Gerichtsstand als vereinbart.
11.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Vertragsbeziehungen nicht berührt. In diesem Falle verpflichten
sich die Vertragsschließenden, eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzungen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch entsprechend, falls die Vertragsbeziehung eine regelwidrige Lücke enthält, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.